Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die musikverlegerische Tätigkeit in Bezug auf die von den Gesellschaftern gemeinsam oder alleine geschaffenen Musikwerte. Inhalt dieser Tätigkeit ist insbesondere die Anmeldung der Werke bei der GEMA, die Kontrolle der vierteljährlichen GEMA Abrechnung, die Durchführung etwaiger erforderlicher Reklamationen bezüglich der vorgenannten Abrechnungen, die Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen der Gesellschafter gegenüber der GEMA, sei es durch administrative Umsetzung oder die Ausübung des Stimmrechts in den jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen sowie gegebenenfalls die Direktlizensierung von Nutzungsrechten und die Propagierung der Werke in allen bekannten Medien und - soweit zweckmäßig - durch Notendruck.