Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögen im fremden Namen und für fremde Rechnung. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Vermittlung und Verwaltung von Gewerbe-, Wohn- und Anlageimmobilien und die Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen und von Finanzierungen im Inland, darüber hinaus die sonstigen Tätigkeiten gem. § 34 c Abs. 1 Ziffer 1 der Gewerbeordnung und alle in diesem Zusammenhang stehenden Geschäfte mit Ausnahme sonstiger erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Schließlich ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung einer Agentur, in der regionale und überregionale Anzeigen entworfen und diese Anzeigen alsdann in der Presse inseriert werden.