Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten jeglicher Art, die Vermietung von Wohnungen und Gewerberäumen aus eigenem oder fremden Bestand, die Erbringung von Beratungs- und Betreuungsleistungen im Immobilienbereich, Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie der Handel mit Textilien und Modeartikeln.