Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Versicherungs- und Finanzwesen, Investmentgeschäfte, Grundstücks- und Hausverwaltung, Facility-Management, Vermittlung von Häusern sowie alle sonstigen Geschäfte des Grundstückswesens, Verwaltung von Wohnungen, Entwicklung von Bauprojekten, Finanzierung, Verkauf und Verwaltung von Immobilien, Verwaltung und Nutzung von Grundstücken für eigene und fremde Rechnung sowie die Vermögensverwaltung von fremden Vermögen in fremdem Namen und für fremde Rechnung sowie die Vermietung von möblierten (Einzel) Appartements aus eigenem oder fremden Bestand.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem Zweck beteiligen und zwar auch als Komplementärin.
Sie darf Zweigniederlassungen errichten.