Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Erbringung von Hauswartleistungen zur Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken, soweit diese Leistungen nicht Gegenstand der Anlage A zu § 1 Abs. 2 der Handwerksordnung sind. Die Vermittlung weiterer Serviceleistungen zur Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken, soweit diese den vorgenannten Gegenstand komplettieren, jedoch nicht selbst erbracht werden.