Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Investitionen für Wirtschaftsgegenstände für den Baubetrieb, Generalübernahme und Überwachung von Aufträgen des Bauhauptgewerbes sowie die Ausführung bis zur schlüsselfertigen Erstellung und sämtliche den Zweck des Unternehmens fördernden Geschäfte einschließlich der Gründung von Tochtergesellschaften.