Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Planung von lnvestitionsvorhaben jeder Art.
2. Der An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden, sowie grundstücksgleichen Rechten.
3. Die Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung.
4. Die Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge.
5. Die Vermittlung von Darlehensverträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge.
6. Die Übernahme von Hausverwaltungen, die Verwaltung und Vermietung und Verpachtung für eigene und fremde Objekte.
7. Die Durchführung von Baubetreuungen.