Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen einschließlich deren Verwaltung, der Erwerb von Rechten, insbesondere Urheberrechten für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen sowie ausländischen Ursprungs; der Druck und Vertrieb von Werken der Tonkunst und der Literatur; die Übertragung von Rechten an solchen Werken. Die Herstellung und der Vertrieb von mechanischen Vervielfältigungen (Druckerzeugnisse, Schallplatten, CDs, DVDs und Blue Rays). Die Konzeption und Produktion von Musikwerken, Lehr-, Dokumentar und Spielfilmen, sowie Fernsehproduktionen aller Art. Veröffentlichung von audiovisuellen Inhalten über alle elektronischen Medien (Rundfunk, Fernsehen und Internet). Konzeption, Vermittlung und Platzierung von Werbeinhalten in allen druck- und elektronischen Medien.