Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Forschung im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen (insbesondere Verwaltungs-, Vermietungsleistungen), die dem Betrieb einer ärztlichen/zahnärztlichen Praxis dienlich sind.