Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unterstützung und Beratung bei Entwicklung, Gestaltung, Produktion und Vertrieb von Verlags- und Druckerzeugnissen sowie neuen Medien, die technische und kaufmännische Beratung von Verlags- und Wirtschaftsunternehmen sowie der Handel mit Gütern. Die Gesellschaft betätigt sich ferner als Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft für finanzielle Beteiligungen und Anlagen eigenen Engagements oder von Dritten sowie Erwerb, der Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und der Vermittlung solcher Rechtsgeschäfte.