Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung und Bereitstellung von Angeboten für Benachteiligte im Rahmen der Sozial- und Jugendhilfe sowie die kulturelle, soziale und berufliche Bildung, insbesondere von benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 AO (1977).
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
- den Aufbau und das Betreiben von geeigneten Wohn- und Betreuungseinrichtungen;
- die Durchführung von Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen für sozial Benachteiligte;
- Akquisition von Räumlichkeiten zum Betreiben der Einrichtungen, zur Durchführung der Maßnahmen und zur Verselbständigung der Betreuten;
- Schaffung von Beratungs-, Kultur-, und Freizeitangeboten für die in § 2 genannten Zielgruppen;
- Initiativen zur Förderung der multikulturellen Verständigung;
- die Qualifizierung und Fortbildung von Mitarbeitern aus der Jugend und Wohlfahrtspflege.
Zur Durchführung ihrer Zwecke kann sich die Gesellschaft dritter gemeinnütziger Organisationen bedienen, deren Gesellschafter sie sein kann.