Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, Verkauf und die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien, Verwaltung von Grundbesitz und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäften sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten im eigenen oder fremden Namen für eigene oder fremde Rechnung; wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben in fremdem Namen für fremde Rechnung.