Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Konzeption und Realisierung von Maßnahmen der Bildung und der Kommunikation. Dazu zählen Marktanalysen und strategische Planungen ebenso wie Gestaltung und Umsetzung von Fachtagungen, Seminaren und Workshops sowie die Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie Pressearbeit, Publikationen, Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Social Media und integrierte Kampagnen.