Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Generalüber- oder -unternehmer unter Ausschluss der diesbezüglichen Tätigkeiten gemäß § 34c GewO, ferner die Vermietung von Booten und anderen Wasserfahrzeugen, Handel mit Wasserfahrzeugen und Zubehör, Ausrichtung von Veranstaltungen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.