Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel im allgemeinen sowohl im Inland als auch im Ausland, auch mittels Telefon und mittels Versand, sowohl auf dem Postweg als auch mittels sonstiger Transportmittel. Die Gesellschaft darf weiterhin die Verlags- und Werbetätigkeiten und die graphische Darstellung im eigenen Namen und im Namen Dritter ausüben, einschließlich der Veröffentlichung von Büchern und Zeitschriften, dem An- und Verkauf sowie der Verwertung von Adressen, der Ausübung der Beratungstätigkeit im Bereich der Werbung.