Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Bürobedarf, Verpackungsmaschinen, -Material, Porzellanwaren und Sanitäreinrichtung, sowie die Vermittlung von Handelsgeschäften nicht genehmigungspflichtiger Art. Die Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz, die Herstellung von Parkettböden, die Veredelung von Möbeln. Ferner der Handel mit Implantaten und Zubehör sowie der Handel mit zahnärztlichen und zahntechnischen Instrumenten, Geräten und Zubehör.