Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Haus- und Objektverwaltung von gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzten bzw. nutzbaren Immobilien, die Beratung von Projektentwicklungs- und Bauträgerunternehmen bei der Entwicklung/Einrichtung von Nutzungskonzepten/Verwaltungssystemen.