Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die folgenden für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. §§ 33 i.V.m. 57 Abs. 3 StBerG:
- Beratung in Steuersachen
- Hilfeleistung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten von Auftraggebern für Privatleute mit Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg und für Freiberufler und Unternehmen mit Sitz in Berlin oder Brandenburg aus den Branchen: Ärzte, Rechtsanwälte, Immobilien, Fonds, Bau(neben)gewerbe, Gebäudereinigung, Gaststätten.