Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung, Verkauf und Management von gewerblichen und speziell Einzelhandels- sowie Freizeitimmobilien, die Projektentwicklung für solche Immobilien und Grundstücke sowie die Vermittlung entsprechender Kauf- und Mietverträge;
Beratung von Unternehmen und Personen, insbesondere die Bewertung und Bewirtschaftung von Immobilien oder deren Anmietung bzw. Ankauf betreffend.