Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit Gütern des Industrie- und Konsumbedarfs, insbesondere mit Fahrzeugteilen, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Maschinen und Ausrüstungen, elektronischen Gütern, Industrieanlagen, Technischen Geräten und Textilien sowie deren Export und Import und der Technologietransfer auf diesem Gebiet.