Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Nachweis und die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und der Vertrieb von Immobilienanlageprodukten sowie von deren Finanzierungen, die Vorbereitung, Durchführung und Betreuung von Bauvorhaben im eigenen oder in fremden Namen und für eigene oder fremde Rechnung, sowie der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.