Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten, die Vermietung, Verpachtung, Betreuung, der Erwerb und/oder die Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen des ähnlichen Geschäftsbereiches sowie die Begründung von Tochtergesellschaften und/oder die Errichtung von Zweigniederlassungen.