Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung von geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der offenen Handelsgesellschaft oder der Kommanditgesellschaft einschließlich der Beteiligung an solchen Gesellschaften sowie die Erbringung von Dienstleistungen im kaufmännischen Bereich für Immobilienfonds, insbesondere die Übernahme der Gesellschaftsverwaltung und der Gesellschafterbetreuung. Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Abs. 1 Ziff. 1 und 2 der Gewerbeordnung.