Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und die Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften, deren Gegenstand die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes ist. Ferner der Nachweis und die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Räume