Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Erschließung, Entwicklung und Bebauung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, der Erwerb und die Sanierung von Altbauten, ihre Nutzung für gewerbliche und sonstige Zwecke, deren Vermarktung und Verwaltung für eigene und fremde
Rechnung.