Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, Verkauf und die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermietung und Verwaltung von Häusern, Eigentumswohnungen und Gewerbeeinheiten. Die Gewinnung erneuerbarer Energie, deren Einspeisung sowie der Handel mit Energie und Emmissionsrechten.