Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an rechtlich selbständigen Tochterunternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften, und die Erbringung von Dienstleistungen für diese Beteiligungsunternehmen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.