Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im In- und Ausland, Beteiligung an Gesellschaften mit gastronomischem Betriebszweck, Franchise-Vertrieb einschließlich Verwertung von Gastronomieobjekten. Geschäfte nach § 34 c GewO sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vertrieb von Telefonsystemen, der Betrieb von Copy-Shops und der Groß- und Einzelhandel mit Copy-Shop-Ausstattungen.