Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Sportanlagen in Form von Sportclubs, der Betrieb ihnen angeschlossener gastronomischer Betriebe, der Handel mit Sportartikeln, die Beteiligung an entsprechenden anderen Unternehmen dieser Tätigkeitsbereiche sowie - zu diesen Geschäftszwecken - der Erwerb, die Verwaltung, die An- und Vermietung bzw. An- und Verpachtung von Grundstücken (ohne Immobilienhandel- oder Maklertätigkeit).