Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung und Vermietung von Immobilien aller Art, die Erbringung von Hausmeisterleistungen unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die Vorbehaltsaufgaben von in der Handwerksrolle einzutragenden Unternehmen sind. Ausgenommen sind Geschäfte gem. § 34 c Gewerbeordnung.