Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, Controlling sowie Optimierung wirtschaftlicher Vorgänge im Unternehmen, die Unternehmensorganisation, Planung, Untersuchung, Konzeption von Unternehmensstrategien sowie Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Büroorganisation sowie die Durchführung und Analysen von Arbeitsabläufen und Arbeitsplatzbeschreibungen sowie die Entwicklung, Installation und Implementierung von Software; der Kauf und Verkauf (Vertrieb) von Hard- und Software sowie deren Service und Pflege; Vermittlung und Abschluß von Verträgen über Grundstücke, gewerbliche Räume und Darlehen sowie grundstücksgleiche Rechte und Wohnräume gem. § 34c Gewerbeordnung.