Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die technische Planung von Bauvorhaben, insbesondere der haustechnischen Gewerke, die technische und kaufmännische Beratung von Bauherren, Investoren und Immobilieneigentümern in Bezug auf Gebäudemanagement, der daraus resultierenden Übernahme kompletter Leistungen und Dienstleistungen, ohne eigene handwerkliche Tätigkeit, sowie Projektmanagement und Bauleitung mit Ausnahme von Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung.