Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Beratung und Vertretung der Auftraggeber in Steuersachen nach dem Steuerberatungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen und Praxen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, soweit deren Gegenstand auf Tätigkeiten im Sinne von Ziff. 1 beschränkt ist. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.