Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Werbeagentur,
die Durchführung von Werbekampagnen und Marketingmaßnahmen verschiedener Art,
Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Darlehen,
die Tätigkeit als Bauträger nach der Makler- und BauträgerVO,
An- und Verkauf, Verwaltung und Verwertung von Immobilien auf eigenen Namen und Rechnung sowie Namen und Rechnung Dritter.