Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, die Planung und die Vorbereitung von sozialen Investitionsvorhaben, insbesondere auf dem Gebiete des Gesundheitswesens, der Altenpflege und der Kinderbetreuung, ferner die Verwaltung von Grundstücken - ausgenommen Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung.