Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausübung von Ingenieurtätigkeiten in einer oder mehreren Fachrichtungen durch Übernahme von technischen und technisch-wissenschaftlichen Aufgaben, die sich auf die Beratung, Planung, Berechnung, Konstruktion, Prüfung und Gutachtertätigkeit beziehen; Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der technischen, technisch-wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Planung und Durchführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen sowie Koordinierung und Überwachung der Ausführung. Die Gesellschaft verfolgt weder eigene noch fremde Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.