Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Haltung und Zucht von Pferden und die Ausübung des Rennbetriebes sowie die Errichtung, Übernahme und Verwaltung von Hotel- und Gastronomiebetrieben, die Vermittlung von Dienstleistungen für Hotel- und Gastronomiebetriebe sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen mit Ausnahme der Führung von Hotel- und Gastronomiebetrieben.