Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Unternehmensbeteiligungen, die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung oder Geschäftsführung in bzw. für Gesellschaften, deren Gesellschaftszweck dem der Gesellschaft gleich oder ähnlich ist. Geschäfte gem. § 34 c Gewerbeordnung werden nicht getätigt.