Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Trockenbau, Arbeiten im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk und damit im Zusammenhang stehende Montage von Abgas- und Schornsteinsystemen, Isolierungs- und Bauklempnerarbeiten ferner der Handel mit derartigen Artikeln und Waren. Weiterhin ist der Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes.
Die Gesellschaft beabsichtigt Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung vorzubereiten und durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte zu verwenden, weiter als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen (Geschäfte i.S.d. § 34 c Abs. 1 Nr. 2 a, 2 b GewO).