Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung bei Erwerb und bei der Bebauung von Grundstücken, Betreuung von Bauvorhaben, Durchführung von Bauvorhaben im Bereich des Holzschutzes, Abriß, Trockenbau, Mauer, Beton- und Stahlbeton aller Art Bauarbeiten; Verwaltung und Betreuung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie die Geschäftsbesorgung und die Geschäftsführertätigkeit für Dritte.