Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Gesellschaften, die den Entwurf, die Gestaltung und Herstellung von Druck- und Werbevorlagen, sowie den Vertrieb und/oder die Herstellung von Druckerzeugnissen im Offset- und Digitaldruck, sowie den Vertrieb von Werbemitteln und den Handel mit Hard- und Software für die Druckindustrie und die Werbewirtschaft bzw. den Erwerb, die Verwaltung, die Bebauung und die Vermietung von Grundstücken einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte zum Gegenstand haben, sowie insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung dieser Gesellschaften.