Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Planung und Erstellung von Neu- und Altbauten sowie die Generalübernahme von Bauvorhaben unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten gemäß §34c GewO. Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c der GewO sind ausgeschlossen.