Sind ein oder zwei Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder die Gesellschaft allein. Sind drei oder mehr Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Beratung und Unterstützung sozial benachteiligter Personen, insbesondere von Studierenden, Auszubildenden und Einkommensschwachen (wie im § 53 Abs. 2 der AO beschrieben) in Fragen der Wohnraumversorgung. Die Beratung von Wohnungssuchenden erfolgt unentgeltlich. Um die Versorgung mit Wohnraum für den o.g. Personenkreis zu sichern, kümmert sich die Gesellschaft um den Erhalt und die Neuschaffung preiswerten Wohnraumes wie auch um den Umbau in Wohnraum. Die Gesellschaft soll alle ihre Tätigkeiten unter den Gedanken der Hilfe zur Selbsthilfe stellen.