Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Immobilienberatung, -vermittlung, -verwaltung und Vermittlung von Darlehen und Versicherungen sowie Erwerb und Veräußerung von Immobilien auf eigene Rechnung.
Ferner die industrielle Serienfertigung von Einzelteilen und Baugruppen. Die Blechbearbeitung von fremd- und eigenkonstruierten Einzelteilen und Baugruppen. Handel mit technischen Produkten. Ferner der nationale und internationale Vertrieb von fremden und/oder eigenen Produkten aller Art für eigene und/oder fremde Rechnung, Marketing- und Vertriebsberatung, Schulungsseminare für Dritte.