Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Geräten der Meß- und Regeltechnik, deren Wartung, verbrauchsabhängige Abrechnung von Wasser und Wärme, Erfassung und Verarbeitung, Abrechnung und Verwaltung von Hausnebenkosten aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen; Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen im Groß- und Einzelhandel; Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung; Stellung eines außerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten für Dritte.