Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei bzw. für Gesellschaften, die die Anschaffung, Errichtung und Sanierung von Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Grundbesitzes zum Gegenstand haben. Tätigkeiten nach § 34 c Makler- und Bauträgerverordnung gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.