| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist Förderung a. der Jugend- und Altenhilfe, b. des öffentlichen Gesundheitswesens, c. der Erziehung, Volks- und Bildung, d.des Umwelt- und Naturschutzes, e. des Wohlfahrtswesens, f. die Förderung von Menschen mit Behinderung,
g. die Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere von geflüchteten Menschen gemäß Asyl- und Aufenthaltsgesetz sowie,
h. die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. |