Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Herausgabe von Druckerzeugnissen und Publikationen jeder Art, Werbemittlung und Werbeberatung sowie Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Betriebsgrund, Nutzung elektronischer Nachrichtenübermittlungswege sowie Verlagsgeschäfte aller Art.