Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Herstellung, Erwerb und Vertrieb von Medienerzeugnissen, insbesondere von Zeitungen und Zeitschriften aller Art und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Maßnahmen,
b) der Erwerb, die Veräußerung und der Handel mit Verwertungsrechten und Lizenzen,
c) die Bereitstellung und Durchführung von Dienstleistungen im Sprach-, Kommunikations- und Organisationsbereich für Unternehmen (insbesondere aus Fernost).