Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Hausverwaltung und der Hausmeisterdienst in Wohn- und Gewerbeobjekten einschließlich der Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung, wie beispielsweise Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages von Grundstücken, gewerblichen Räumen und Wohnräumen - jedoch mit Ausnahme der Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 2 und 4 Gewerbeordnung.